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Erfasse nur steuerlich relevante Kapitalerträge und den tatsächlich noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Bereits anderweitig genutzte Freistellungen und verrechenbare Verluste verändern die Steuerbasis.
Wissen von A bis Z
Der Rechner zerlegt den Steuerabzug auf Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne in seine Bestandteile. Das Glossar erklärt, warum nicht der gesamte Ertrag steuerpflichtig sein muss und wie Freibetrag, Verlustverrechnung und Zuschläge zusammenspielen.
Erfasse nur steuerlich relevante Kapitalerträge und den tatsächlich noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Bereits anderweitig genutzte Freistellungen und verrechenbare Verluste verändern die Steuerbasis.
Entscheidend sind Steuerbasis, einzelne Abzüge und der verbleibende Nettoertrag. Ein effektiver Prozentsatz auf den Gesamtertrag kann wegen Freibeträgen deutlich unter dem gesetzlichen Tarif liegen.
Fonds-Teilfreistellungen, Quellensteuer, besondere Verlusttöpfe, Altbestände und die Günstigerprüfung benötigen eine individuelle Betrachtung und sind keine einfache Standardrechnung.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Übliche Bezeichnung für den besonderen Steuerabzug auf viele private Kapitalerträge. Er setzt sich regelmäßig aus Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zusammen.
Ausführliche ErklärungJährlicher Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nur der noch nicht verbrauchte Anteil kann die im Rechner angesetzten Erträge mindern.
Ausführliche ErklärungAuftrag an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Teil des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug auszuzahlen.
Ausführliche ErklärungSteuerliche Verrechnung geeigneter Verluste mit positiven Kapitalerträgen. Welche Erträge und Verlusttöpfe zusammenpassen, richtet sich nach den steuerlichen Regeln.
Ausführliche ErklärungDer Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird. Im vereinfachten Rechenweg bleiben nach Verlusten und verfügbarem Pauschbetrag die steuerpflichtigen Erträge übrig.
Ausführliche ErklärungPrüfung im Veranlagungsverfahren, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuertarif günstiger ist als der besondere Tarif.
Ausführliche Erklärung