Kapitalertragsteuer · Soli · Kirchensteuer
Vom Ertrag.
Zum echten Netto.
Sieh sofort, was nach Freibetrag und Steuern von Zinsen, Dividenden oder realisierten Kursgewinnen übrig bleibt.
Abgeltungssteuer berechnen- Freibetrag
- − 1.000,00 €
- Steuerbasis
- 4.000,00 €
- Steuern · ohne Kirche
- − 1.055,00 €
01 / Deine Kapitalerträge
Was bleibt auf dem Konto?
Die Modellrechnung bildet den regulären inländischen Steuerabzug ab. Alle Angaben bleiben lokal in deinem Browser.
- KKapitalertragsteuer–
- –
- SSolidaritätszuschlag5,5 % der Kapitalertragsteuer
- –
- KiKirchensteuer–
- –
02 / Bemessungsgrundlage
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03 / Schnell verstanden
Drei Größen entscheiden.
Freibetrag
Bis 1.000 € pro Person bleiben über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
Steuersatz
Regulär 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Soli auf diesen Steuerbetrag.
Kirche
Bei Kirchensteuer wird die Kapitalertragsteuer durch die gesetzliche Formel leicht reduziert.
Kapitalerträge verständlich einordnen
Abgeltungssteuer Rechner: Ergebnis verstehen und richtig einordnen
Der Rechner zerlegt den Steuerabzug auf Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne in seine Bestandteile. Das Glossar erklärt, warum nicht der gesamte Ertrag steuerpflichtig sein muss und wie Freibetrag, Verlustverrechnung und Zuschläge zusammenspielen.
Passende Eingaben
Erfasse nur steuerlich relevante Kapitalerträge und den tatsächlich noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Bereits anderweitig genutzte Freistellungen und verrechenbare Verluste verändern die Steuerbasis.
Ergebnis lesen
Entscheidend sind Steuerbasis, einzelne Abzüge und der verbleibende Nettoertrag. Ein effektiver Prozentsatz auf den Gesamtertrag kann wegen Freibeträgen deutlich unter dem gesetzlichen Tarif liegen.
Grenzen beachten
Fonds-Teilfreistellungen, Quellensteuer, besondere Verlusttöpfe, Altbestände und die Günstigerprüfung benötigen eine individuelle Betrachtung und sind keine einfache Standardrechnung.
Glossar
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Die Definitionen helfen dir, Eingaben, Rechenweg und Ergebnis fachlich einzuordnen.
- Abgeltungssteuer
- Übliche Bezeichnung für den besonderen Steuerabzug auf viele private Kapitalerträge. Er setzt sich regelmäßig aus Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zusammen.
- Sparer-Pauschbetrag
- Jährlicher Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nur der noch nicht verbrauchte Anteil kann die im Rechner angesetzten Erträge mindern.
- Freistellungsauftrag
- Auftrag an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Teil des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug auszuzahlen.
- Verlustverrechnung
- Steuerliche Verrechnung geeigneter Verluste mit positiven Kapitalerträgen. Welche Erträge und Verlusttöpfe zusammenpassen, richtet sich nach den steuerlichen Regeln.
- Bemessungsgrundlage
- Der Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird. Im vereinfachten Rechenweg bleiben nach Verlusten und verfügbarem Pauschbetrag die steuerpflichtigen Erträge übrig.
- Günstigerprüfung
- Prüfung im Veranlagungsverfahren, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuertarif günstiger ist als der besondere Tarif.
FAQ
Häufige Fragen zum Abgeltungssteuer Rechner
Antworten auf typische Fragen, die vor oder nach der Berechnung entstehen.
Berechnet der Rechner die Steuer auf den gesamten Kapitalertrag?
Nein. Verrechenbare Verluste und der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag können die steuerpflichtige Grundlage mindern. Erst auf den verbleibenden Betrag wird die modellierte Steuer angewendet.
Warum ist die Gesamtbelastung nicht immer gleich hoch?
Freibeträge verändern den Anteil des Ertrags, der überhaupt besteuert wird. Zusätzlich hängt die Belastung davon ab, ob Kirchensteuer anfällt und ob besondere steuerliche Sachverhalte vorliegen.
Kann ich mehrere Depots gemeinsam berechnen?
Du kannst Beträge für eine grobe Gesamtsicht addieren. Für den tatsächlichen Steuerabzug musst du aber berücksichtigen, wie Freistellungsaufträge und Verlusttöpfe auf die einzelnen Institute verteilt sind.
Ersetzt das Ergebnis die Steuerbescheinigung der Bank?
Nein. Die Berechnung ist eine nachvollziehbare Modellrechnung. Maßgeblich bleiben die Abrechnung des Instituts und gegebenenfalls die Festsetzung durch das Finanzamt.